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Cyber Resilience Act für Maschinenbauer

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Cyber Resilience Act für Maschinenbauer

Meldepflicht seit 11. September 2026, alle Pflichten ab 11. Dezember 2027: was für Maschinen mit Steuerung und Datenverbindung gilt.

  • Für welche Maschinen der CRA gilt – zusätzlich zur Maschinenverordnung
  • Meldefristen 24 h, 72 h und Abschlussbericht
  • Supportzeitraum, Sicherheitskontakt und Nutzerinformationen nach Anhang II
  • Checkliste: was Sie jetzt vorbereiten sollten

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